Köln | Amt für Soziales, Arbeit und Senioren

Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln zählt zu den größten Sozialämtern in Deutschland.

Jede oder jeder sechste in Köln Lebende nimmt im Laufe eines Jahres eine der gesetzlichen Sozialleistungen in Anspruch.

Im November 2020 arbeiten 924 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den insgesamt 6 Abteilungen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren. Dazu gehören 96 schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen (10,4 Prozent). 810 Personen arbeiten im Verwaltungsdienst und 110 Personen in Aufgabengebieten mit sozialarbeiterischem/sozialpädagogischem Schwerpunkt.

Zu unseren Aufgaben gehören:

  • Beratungstelefon und Datenbank für Senioren und Menschen mit Behinderung
  • Betreuungsstelle für geschäftsunfähige Menschen: Prüfung der Betreuungserfordernis
  • Betrieb und Unterhaltung Bürgerhäuser/Bürgerzentren
  • Bildung – und Teilhabepaket (BuT) und Einschulungshilfe
  • Fachstelle Wohnen: Hilfen für Menschen ohne Wohnung oder bei drohendem Wohnungsverlust
  • Förderung von Beratung und Selbsthilfe
  • Förderung von SeniorenNetzwerken
  • Heimaufsicht
  • Herausgabe Seniorenmagazin KölnerLeben
  • Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen für pflegebedürftige Menschen (ambulant und stationär)
  • Köln-Pass Ausstellung
  • Kommunale Beschäftigungsförderung (incl. Stadtverschönerung,, Regionalagentur, Kompetenzzentrum Frau und Beruf)
  • Leistungen für Menschen mit Behinderungen (existenzsichernde Leistungen in bes. Wohnformen nach BTHG; ambulante Eingliederungshilfen sowie Unterstützung für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben)
  • Leistungen nach dem AsylbLG
  • Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
  • Reso Dienste für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
  • Rufnummer für schnelle Hilfe
  • Seniorenkoordination
  • Unterhaltsheranziehung

In Kooperation/Koordination:

  • Seniorenberatung in allen Bezirken, Präventive Hausbesuche für Senioren
  • Sozialraumkoordination, Sozialraummanagement
  • Verbraucherschutz
  • Zusammenarbeit an Studien, Austausch mit anderen Städten

Auszug aus den Benchmarking-Daten

Folgend finden Sie vier Übersichtsgrafiken aus dem Datenpool des Benchmarkings 2021, die folgende Inhalte für die Stadt Köln abbilden:

  • prozentuale Verteilung von Leistungsbeziehenden nach Leistungsbereichen
  • prozentuale Verteilung der Auszahlungen nach Leistungsbereichen
     
  • Dichten der einzelnen Leistungsbereiche
  • aktueller Stand der Kontextindikatoren im Vergleich

Nicht dargestellte Rubriken bei den Grafiken lassen sich durch fehlende Datenlieferungen oder Nichtzuständigkeit erklären.

Anteile Leistungsbeziehende

Die Grafik verschafft einen Überblick über die Verteilung der Leistungsbeziehenden innerhalb der Stadt im aktuellen Berichtsjahr des Benchmarkings. Der größte Anteil wird dabei von den Personen gebildet, die Leistungen nach dem SGB II (ELB und NEF) erhalten.

Anteile Auszahlungen

Die Grafik verschafft einen Überblick über die Verteilung der Auszahlungen nach Leistungsbereichen innerhalb der Stadt im aktuellen Berichtsjahr des Benchmarkings. Der größte Anteil wird dabei von den Personen gebildet, die Leistungen nach dem SGB II (ELB und NEF) erhalten.

Leistungsbeziehende Dichten

[pro 1.000 Einwohner]*

Dichten von Leistungsbeziehenden stellen die Zahl der Empfänger einer Sozialleistung im Verhältnis zur Bevölkerung in einer Kommune dar. Sie können sich dabei auf die gesamte Bevölkerung beziehen oder nur auf einen Teil der Einwohnerinnen und Einwohner, wie z.B. auf bestimmte Altersgruppen.

Betrachtet werden ausschließlich laufende existenzsichernde Leistungen.

*Dichte der Regelleistungsberechtigten SGB II pro 1.000 Einwohner von 0 bis unter 65 Jahre

Kontextindikatoren

Die soziale und wirtschaftliche Situation in einer Stadt beeinflusst auch die Höhe, Dauer und Anzahl der Inanspruchnahme von existenzsichernden Leistungen.

Eine schlechte wirtschaftliche Situation der Stadt begünstigt höhere Aufwendungen für Sozialleistungen, da ein größerer Teil der Einwohner seine Existenz- oder Pflegebedarfe nicht aus eigener Kraft erwirtschaften kann.

Darüber hinaus beeinflusst die wirtschaftliche Rahmensituation den kommunalen Handlungsspielraum im Hinblick auf den Umfang und die Ausgestaltung der sozialen Angebotslandschaft  und schränkt diesen gegebenenfalls ein.